Ja, dies ist möglich. Nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG) können Arbeitnehmer*innen, die im Rahmen von Aktionen und Veranstaltungen ehrenamtlich mitarbeiten und Verantwortung übernehmen, unbezahlten Sonderurlaub (oft „Jugendleitersonderurlaub“ genannt) beantragen. Der Arbeitgeber entscheidet über die Bewilligung. Ein Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht nicht.
Der offizielle Antrag für den „Jugendleitersonderurlaub“ muss zentral über das Jugendamt der Erzdiözese gestellt und kann nicht von einzelnen Pfarreien oder Personen beantragt werden.
Für einen Antrag bitten wir, folgende Informationen an rom2024@eja-bamberg.de zu senden:
Name, Geburtsdatum und vollständiger Wohnort der antragsstellenden Person
Firmenname, ggf. Ansprechperson, sowie Anschrift des Arbeitgebers.
Wegen der bei der Antragstellung einzuhaltenden Fristen ist der letzte Termin zur Anforderung des Antrags beim Jugendamt der Erzdiözese der 14.06.2024.
Genauere Informationen über das JArbFG sind hier zu finden:
https://www.bjr.de/handlungsfelder/ehrenamt/jugendarbeitfreistellungsgesetz-jarbfg