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Regelungen für Gottesdienste

Lektorendienst in Corona

(Aktualisiert: 18.01.2023)

Nach aktuellem Stand der Gesetzgebung gelten derzeit keine Corona-Beschränkungen mehr für Gottesdienste und Gruppenstunden. Natürlich soll sich aber weiterhin jede*r wohl und sicher fühlen, weswegen das Tragen einer Maske weiterhin möglich und mancherorts empfohlen wird.  

Die Bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz. Damit ist den Kirchen aufgetragen, auch für die Feier der Gottesdienste in verantwortungsvoller Weise die bisher getroffenen Maßnahmen zurückzufahren.

Folgende Empfehlungen (in Auszügen) wurden von von bayrischen Diözesen herausgegeben:

Masken und Mindestabstand

Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung des Mindestabstandes sowie der bisherigen Handhygiene empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.

Höchstteilnehmerzahl

Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken können entfallen.

Ordnerdienst

Die Mithilfe von Ordnern kann weiterhin hilfreich sein. Sie können den Gottesdienstbesuchern Hinweise geben.

Teilnehmerkreis

An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.

Friedensgruß

Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt.

Weihwasser

An Ostern wird das Osterwasser gesegnet. Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt. An den Weihwasserbecken werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt, damit sich die Gläubigen die Hände desinfizieren können, bevor sie Weihwasser nehmen.

WICHTIG!!!

Ministant*innen gelten weiterhin als ehrenamtliche Mitarbeitende der Gemeinde, weswegen für sie die Regelungen des Arbeitsschutzes zutreffen.

Bitte sprecht hierbei mit euren Priestern, pastoralen Mitarbeitern und Leitungsgremien wie den Pfarrgemeinderat, denn sie tragen vor Ort die Letztverantwortung und entscheiden, wie die Gottesdienste genau ablaufen!
Natürlich darf jeder Mini weiterhin frei entscheiden dürfen, ob er / sie in der Coronazeit ministrieren möchte.

Ministrieren in Zeiten von Corona

  • Es können wieder beliebig viele Minis gleichzeitig ministrieren!
  • Personen mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Fieber, ...) sowie Personen mit einer Coronainfektion dürfen nicht teilnehmen.
  • Das Tragen von Masken sowie die Wahrung des Mindestabstandes wird empfohlen.
  • Liturgische Dienste, die einen direkten körperlichen Kontakt erfordern (z.B. Friedensgruß) sind zu vermeiden. Alle weiteren Dienste, die durch Hygienemaßnahmen kontrolliert werden können (z.B. durch Handschuhe tragen, Hände desinfizieren, ...) sind wieder möglich.

Wichtig: Alle Informationen gelten natürlich ebenfalls für das Verhalten in der (Mini)Sakristei!

Diese Empfehlungen können sich je nach Entwicklung der Pandemie sowie den Vorgaben der bayrischen Staatsregierung oder dem Erzbistum Bamberg wieder ändern.